Wenn die Seele die Sprache verliert,
fängt der Körper an zu reden.
Heilpraktikerin Sabine Leistner-Mayer
Körper - Geist - Seele. In Einheit.
Herzlich Willkommen in meiner Praxis für Naturheilkunde in Anklam im schönen Mecklenburg-Vorpommern.
Das Verstehen und Erleben der Einheit, von Körper, Geist und Seele, ist in einem ständigen Wandel begriffen und hat für mich die größte Bedeutung für ganzheitliche Gesundheit auf allen Ebenen. Seit über 30 Jahren beschäftige ich mich mit Naturheilkunde und sie hat meinen Lebensweg ganz besonders geprägt.
Die Schwerpunkte in meiner Praxis liegen in der Vital- und Stoffwechselanalyse und deren Interpretation. Hier werden mit innovativen Labormethoden, energetischen Messgeräten Erkenntnisse über den "IST-Zustand" des Menschen gesammelt. Aus diesen Ergebnissen entwickle ich dann einen individuellen, zielorientierten und effektiven Behandlungsplan, der für jeden Menschen genau ausgearbeitet wird.
Wenn alles gut gegangen ist, sind wir mit 100% Gesundheit zur Welt gekommen und stehen damit in unserem Leben. Wir sind für den Erhalt unserer Gesundheit auch zu 100% selbst verantwortlich, denn wir entscheiden, was wir essen, wie wir uns bewegen, wie wir unseren Geist nutzen, welches Wasser wir trinken und ob wir Verantwortung für unsere Zellen übernehmen, die zum Beispiel mit der aktuellen Elektrosmogbelastung nicht gut umgehen können, da die Zeit der Anpassung in der evolutionsbiologischen Betrachtung viel zu kurz war und ist.
Wir können für unser Gesundheit sehr viel tun, um sie zu erhalten und auszubauen. Dazu kann es auch einmal notwendig sein, sich in bestimmten Bereichen bei Fachleuten und Spezialisten Hilfe zu holen. Es ist möglich von ihnen zu lernen, wie man die eigene Leistungsfähigkeit wieder vom Sparmodus in den Hochleistungs-Modus lenken kann und das in die eigenen Hände zu nehmen.
Gerne beantworte ich Ihre Fragen telefonisch oder per E-Mail. Auch online stehe ich Ihnen für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Vereinbaren Sie hierzu gerne einen Termin:
Heilpraktiker FAQ
Häufig gestellte Fragen - kurz und einfach erklärt
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hat der Heilpraktiker in Deutschland neben dem Arzt das exklusive Recht, die Heilkunde beruflich auszuüben. Um dies zu tun, muss er eine staatliche Erlaubnis besitzen, die nur nach einer erfolgreichen Prüfung durch den Amtsarzt vom Gesundheitsamt erteilt wird. Mit dieser Erlaubnis ist der Heilpraktiker befugt, berufs- oder gewerbsmäßig Maßnahmen zur Feststellung (Diagnose), Behandlung (Linderung von Krankheiten) oder Linderung (Verbesserung des Zustands) von Krankheiten, Leiden oder körperlichen Schäden beim Menschen durchzuführen. Zu diesem Zweck verwendet der Heilpraktiker verschiedene Naturheilverfahren und alternative Therapien für eine umfassende ganzheitliche Behandlung.
Bestimmte Krankheiten wie Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken müssen vom Heilpraktiker an Ärzte übergeben werden. Diese Infektionskrankheiten sind meldepflichtig und erfordern eine Behandlung mit verschreibungspflichtigen Medikamenten.
Es ist dem Heilpraktiker nicht gestattet, solche Medikamente zu verschreiben.
Zusätzlich hat der Heilpraktiker (wie auch Ärzte) die Pflicht zur Sorgfalt und muss den Patienten an einen anderen Fachmann verweisen, wenn seine Erkenntnis- und Behandlungsmöglichkeiten erschöpft sind. Bereiche wie Zahnheilkunde oder Geburtshilfe dürfen ebenfalls nicht von Heilpraktikern behandelt werden.
Es gibt einige Methoden, die nicht oder nur teilweise von der Naturwissenschaft anerkannt sind, während andere wie die Phytotherapie oder klassische Massage bereits Anerkennung gefunden haben. Was diese Therapien jedoch gemeinsam haben ist, dass sie auf einem tiefgreifenden Erfahrungswissen basieren, das zum Teil sehr alt ist.
Es gibt keine absoluten Zusicherungen für den Erfolg einer jeden Therapie, unabhängig davon, ob sie auf Naturheilkunde oder schulmedizinischen Ansätzen basiert.
Jeder Prozess beinhaltet bestimmte Gefahren - dies kann von einer relativ harmlosen vorübergehenden Verschlimmerung in der Homöopathie bis hin zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock bei Injektion von Substanzen reichen. Aus diesem Grund erfolgt vor der Anwendung eines spezifischen alternativen Heilverfahrens oder der Verschreibung von Medikamenten eine gründliche (teilweise schriftliche) Aufklärung über potentielle Risiken und Nebenwirkungen.
Es ist wichtig, in jedem spezifischen Fall zu überprüfen, ob bestimmte Verfahren nicht angewendet werden können (beispielsweise könnten bestimmte Pflanzen die Wirkung von Medikamenten beeinträchtigen oder verstärken). Allerdings ist es fast immer möglich und äußerst sinnvoll, eine Therapie mit Naturheilverfahren zusätzlich zur schulmedizinischen Behandlung durchzuführen.
Normalerweise werden die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Allerdings bieten viele Private Krankenversicherungen Zusatzversicherungen an, die sich speziell an gesetzlich versicherte Personen richten. Wenn Sie Interesse an einer solchen Zusatzversicherung haben, können Sie mich gerne kontaktieren.
Die Erstattung hängt von dem spezifischen Tarif ab, den Sie gewählt haben. Um herauszufinden, ob und wie viel erstattet wird, können Sie die Informationen in Ihrer Versicherungspolice nachlesen oder sich direkt an Ihre Versicherung wenden. Im Termin werden wir weitere Einzelheiten zur Erstattung besprechen.
Die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker setzen sich aus der investierten Zeit und den angewendeten Techniken zusammen. Im persönlichen Termin werden wir weitere Einzelheiten dazu erläutern.
Eine eindeutige Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich und erfordert eine individuelle Klärung in jedem einzelnen Fall. Bitte zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden, damit wir das ausführlich besprechen können.
Es könnten zusätzliche Ausgaben für medizinische Tests und Medikamente entstehen, jedoch ist mein Ziel immer, diese Kosten auf ein Minimum zu reduzieren.
Nein, leider nicht.